Das Jobcenter übernimmt bei Bürgergeldbeziehenden die Kosten für Unterkunft und Heizung in angemessener Höhe. Alle wichtigen Informationen zum Thema Wohnen zur Miete/Eigentum, Karenzzeit und Auszug finden Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.

Informationen

 

Wenn Sie innerhalb Lübecks umziehen

Wenden Sie sich bitte vor Ihrem Umzug oder der Anmietung einer Wohnung in Lübeck unbedingt an Ihre zuständige Ansprechperson.

Eine vorherige Zustimmung zum Umzug ist erforderlich, wenn weiterhin die angemessenen Bedarfe der Unterkunft und eventuelle weitere Kosten (z.B. darlehensweise Übernahme der Mietkaution) übernommen werden sollen.

Eine Zustimmung kann nur erfolgen kann, wenn ein objektiv wichtiger Grund für eine Umzug vorliegt. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie darüber informiert wurden, dass Ihre jetzige Wohnung oberhalb der Mietobergrenze liegt und Sie keine andere Möglichkeit der Kostensenkung haben oder Sie mit einem Partner / einer Partnerin zusammenziehen wollen und die bisherige(n) Wohnung(en) erheblich zu klein sind.

Da die Prüfung der Gründe immer eine Einzelfallentscheidung ist, kann hier leider keine vollständige Auflistung von wichtigen Gründen für einen Umzug erfolgen. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit, falls Sie wegen einer Anmietung vorsprechen:

  • Schriftliche Begründung Ihres Umzugs
  • neues Wohnungsangebot des Vermieters (falls der Vermieter keine eigene Vorlage verwendet, nutzen Sie die Vermieterbescheinigung)
  • Nachweise bzgl. der angegebenen Umzugsgründe (z.B. Schriftwechsel mit dem bisherigen Vermieter bei schwerwiegenden Mängeln)

Bei einigen Umzugsgründen kann eine weitergehende Prüfung oder die Einschaltung Dritter erforderlich sein. Planen Sie daher ein, dass Sie dem neuen Vermieter ggf. nicht sofort eine Entscheidung mitteilen können.

Eine Zustimmung kann auch nur erfolgen, wenn die neue Wohnung innerhalb der Mietobergrenzen der Hansestadt Lübeck liegt. Für die angemessenen Kosten der Unterkunft gilt folgende Tabelle:

 

Haushaltsgröße Wohnfläche Nettokalt-Miete Betriebskosten Bruttokalt-Miete
1 Person  50m2  410,00 €  90,00 €  500,00 €
2 Personen  60m2  476,80 €  103,20 €  580,00 €
3 Personen  75m2  565,50 €  130,50 €  696,00 €
4 Personen  85m2  656,55 €  133,45 €  790,00 €
5 Personen   95m2  774,65 €  145,35 €  920,00 €
6 Personen  105m2  853,35 €  160,65 € 1.014,00 €

Für größere Haushalte ist eine Einzelfallentscheidung zu treffen.

 

Hinweis: Aufgrund der steigenden Energiepreise wird die Gesamtangemessenheitsgrenze im Rechtskreis SGB II bis auf weiteres ausgesetzt. Ab sofort gilt damit wieder die Bruttokaltmiete als Grundlage für die Prüfung der Angemessenheit bei Neuanmietungen.

 

 

Wenn Sie nach Lübeck ziehen

Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder Gemeinde nach Lübeck umziehen und an Ihrem bisherigen Wohnort bereits Bürgergeld beziehen oder bezogen haben, brauchen Sie die Zustimmung zum Umzug durch das Jobcenter Lübeck. Es wird geprüft, ob die Wohnung, die Sie in Lübeck anmieten möchten, den hier geltenden Regelungen über angemessene Bedarfe für die Unterkunft entspricht, also innerhalb der Mietobergrenze der Hansestadt Lübeck liegt und ob ein Umzug erforderlich ist.

Wenden Sie sich bitte vor Ihrem Umzug oder der Anmietung einer Wohnung in Lübeck unbedingt an Ihr bisher zuständiges Jobcenter, damit dort die für einen Umzug notwendigen Umzugskosten übernommen werden.

Bitte beachten Sie, dass die Entscheidung über Ihren Umzug ausschließlich durch den Leistungsträger zu treffen ist, von dem Sie Leistungen erhalten oder erhalten haben.

Welcher Bereich des Jobcenters Lübeck für Sie zuständig ist, ergibt sich aus der Postleitzahl Ihrer zukünftigen Lübecker Wohnadresse. Näheres erfahren Sie hier.

 

 

Wenn Sie aus Lübeck wegziehen

Müssen Sie auch am neuen Wohnort Bürgergeld beantragen oder sind Sie sich nicht sicher, dann sollten Sie sich vor dem Umzug oder der Anmietung der Wohnung mit Ihrer zuständigen Ansprechperson in Verbindung setzen, um eine Entscheidung über die Zustimmung zum Umzug zu erhalten.

Begründen Sie daher bitte kurz schriftlich den Grund Ihres Umzugs und fügen Sie notwendige Nachweise (z.B. Kopie eines Arbeitsvertrags bei auswärtiger Arbeitsaufnahme) mit bei.

Parallel dazu, sollten Sie umgehend Kontakt zum neu zuständigen Leistungsträger aufnehmen, um dort rechtzeitig einen Antrag stellen zu können. In der Regel wird hierfür auch der neu abgeschlossene Mietvertrag benötigt. Klären Sie dies und mögliche weitere Voraussetzungen aber bitte direkt mit dem neuen Träger.

 

 

Formulare

Ob Sie Veränderungen mitteilen oder einen Haupt- bzw. Weiterbewilligungsantrag stellen möchten – alle Formulare/Antragsvordrucke sowie Merkblätter und Ausfüllhinweise stehen Ihnen auf der Webseite der Agentur für Arbeit zum Download bereit.

Hier können Sie weitere Anträge, speziell für das Jobcenter Lübeck herunterladen.