Um Leistungen nach dem SGB II zu beziehen, muss ein Antrag gestellt werden.

Stellen Sie den Antrag rechtzeitig und verwenden Sie bitte stets die Original-Vordrucke. Bürgergeld erhalten Sie nur, wenn Sie den Antrag ausfüllen und abgeben bzw. online übermitteln. Ein bloßes Herunterladen der im Internet eingestellten Antragsformulare stellt keine Antragstellung dar. Maßgebend für einen eventuellen Leistungsanspruch ist der Tag des Posteinganges- bzw. der persönlichen Abgabe des Antrages.

Für Zeiten davor können Sie grundsätzlich keine Leistungen erhalten. Der Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes wirkt jedoch auf den Ersten des Monats zurück. Das bedeutet, dass Sie, wenn alle sonstigen Voraussetzungen vorliegen, trotz der Antragstellung z.B. am 15. des Monats, schon ab dem 1. des Monats Bürgergeld erhalten können. Bitte beachten Sie dabei, dass auch Ihr Einkommen/Vermögen ab diesem Zeitpunkt berücksichtigt wird und dass für bestimmte Leistungen (z.B. für die Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt oder Bildungs-und Teilhabeleistungen) ein gesonderter Antrag zu stellen ist.

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Zum besseren Verständnis des Bewilligungsbescheides, steht Ihnen dieses Erklärvideo zur Verfügung.

 

Hinweis: Bitte geben Sie in den Antragsunterlagen immer Ihre Telefonnummer/E-Mailadresse an.