In Zeiten alleinerziehender Elternteile, der Patchwork-Familien und steigenden Scheidungsraten wird das Thema Unterhalt immer wichtiger.
Wenn Sie Bürgergeld beantragen, haben Unterhaltszahlungen auch einen Einfluss auf die Höhe Ihrer Leistungen.
Die entsprechenden Anlagen zum Bürgergeldantrag, Hinweise wie Sie Unterhaltsansprüche angeben oder was zu tun ist, wenn Sie selber Unterhalt zahlen müssen, erfahren Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.
Getrennt lebende Ehegatten sind einander mindestens während des Trennungsjahres zwingend zu Unterhaltszahlungen verpflichtet. Nach der Scheidung müssen dann beide Partner prinzipiell selbst für den eigenen Lebensunterhalt aufkommen. Unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Kinderbetreuung, Alter, Krankheit, Ausbildung) kann der Unterhaltsanspruch jedoch über den Zeitpunkt der Scheidung hinaus weiter bestehen.
Für eingetragene Lebenspartnerschaften gilt dies grundsätzlich auch.
Sofern Sie Bürgergeld beziehen, können Sie sich bei unterhaltsrechtlichen Fragen wenden an:
Jobcenter Lübeck
Team 303 – Unterhaltsheranziehung
Walkmühlenweg 1-3
23560 Lübeck
E-Mail: Jobcenter-Luebeck.Unterhalt@jobcenter-ge.de
Für die Einrichtung einer Beistandschaft bzw. die Beantragung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ist der Bereich Familienhilfen/Jugendamt der Hansestadt Lübeck, Kronsforder Allee 2-6, zuständig.
Bitte informieren Sie unbedingt Ihre zuständige Ansprechperson im Unterhaltsteam des Jobcenters, wenn Sie beabsichtigen sollten, eine Beistandschaft für Ihr Kind einrichten zu lassen oder Unterhaltsvorschuss zu beantragen.