Das Jobcenter Lübeck wird durch zwei Organe geführt und gesteuert. Die Führung der Geschäfte erfolgt durch den Geschäftsführer. Dieser wird beaufsichtigt durch die Trägerversammlung.
Der Geschäftsführer des Jobcenters Lübeck führt hauptamtlich die Geschäfte. Er vertritt das Jobcenter außergerichtlich und gerichtlich. Er hat die von der Trägerversammlung in deren Aufgabenbereich beschlossenen Maßnahmen auszuführen und nimmt an deren Sitzungen beratend teil. Er übt über die Beamten und Arbeitnehmer, denen im Jobcenter Tätigkeiten zugewiesen sind, die dienst-, personal- und arbeitsrechtlichen Befugnisse der Bundesagentur und des kommunalen Trägers und die Dienst- und Vorgesetztenfunktion, mit Ausnahme der Befugnisse zur Begründung und Beendigung der mit den Beamten und Arbeitnehmern bestehenden Rechtsverhältnisse, aus. Der Geschäftsführer ist Leiter der Dienststelle im personalvertretungsrechtlichen Sinn. Er wird für fünf Jahre bestellt.
Näheres zum Aufgabenbereich des Geschäftsführers kann der Vorschrift des § 44d SGB II entnommen werden.
Die Trägerversammlung des Jobcenters Lübeck entscheidet über organisatorische, personalwirtschaftliche, personalrechtliche und personalvertretungsrechtliche Angelegenheiten. In der Trägerversammlung wird das örtliche Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben und den Zielvorgaben der Träger bestimmt. Die Agentur für Arbeit Lübeck und die Hansestadt Lübeck sind die kooperierenden Träger des Jobcenters.
Die Trägerversammlung hat insgesamt sechs stimmberechtigte Mitglieder, von denen jeweils drei Vertreterinnen und Vertretern der Agentur für Arbeit Lübeck und drei Vertreterinnen und Vertretern von der Hansestadt Lübeck bestimmt werden.
Näheres zum Aufgabenbereich der Trägerversammlung kann der Vorschrift des § 44c SGB II entnommen werden.
Der Beirat berät das Jobcenter bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und –maßnahmen zur Gestaltung der lokalen Arbeitsmarktpolitik.
Er setzt sich zusammen aus Trägern der freien Wohlfahrtspflege, Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie den Kammern und berufsständischen Organisationen und den in der Lübecker Bürgerschaft vertretenen Fraktionen. Die Mitglieder des Beirats werden von den Trägern Hansestadt Lübeck und Agentur für Arbeit Lübeck berufen.
Der Beirat tagt gemäß Geschäftsordnung mindestens zweimal jährlich und wird vom Geschäftsführer des Jobcenters über die wesentlichen Aktivitäten des Jobcenters informiert. Die Sitzungen des Beirates sind nichtöffentlich.
Näheres zum Aufgabenbereich des Beirates kann der Vorschrift des § 18d SGB II entnommen werden.