Das Vermittlungsbudget dient dem Ziel, Sie bei der Anbahnung oder Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder einer Ausbildung zu unterstützen.
Die Förderung im Rahmen des Vermittlungsbudgets erfolgt ausschließlich als Zuschuss. Darlehen sind ausgeschlossen.
Mögliche Erstattungsmöglichkeiten aus dem Vermittlungsbudget:
Ihre persönliche Ansprechperson im Jobcenter prüft Ihre individuellen Fördervorrausetzungen und hilft Ihnen gerne im Einzelfall den konkreten Unterstützungsbedarf und die individuelle Hilfe aus dem Vermittlungsbudget zu ermitteln.
Hinweis: Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget muss beantragt werden, bevor die Kosten entstehen.