Kinder und Jugendliche können auch Hilfen für Bildung und Teilhabe beantragen und haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf folgende Leistungen:
- Ein- und mehrtägige Ausflüge
- Zuschuss bei Aufwendungen für Mittagessen in KiTa, Schule oder Tagespflege
Der Eigenanteil der Eltern entfällt.
- Lernförderung (Nachhilfe)
Bedürftige Schülerinnen und Schüler können Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch das wesentliche Lernziel erreicht werden kann. Voraussetzung ist insbesondere, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen.
- Schülerbeförderung
Insbesondere wer eine weiterführende Schule besucht, hat oft einen weiten Schulweg. Sind die Beförderungskosten erforderlich, können sie nicht aus dem eigenen Budget bestritten werden und werden sie nicht anderweitig abgedeckt, können diese Ausgaben erstattet werden. Bitte weisen Sie den Schulweg nach.
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben – Kultur, Sport, Mitmachen
Mitgliedsbeiträge für Sportverein, Musikunterricht oder die Teilnahme an einer Freizeit können mit bis zu 15 Euro pro Monat bzw. maximal 180 Euro pro Jahr unterstützt und gefördert werden.
- Schulbeihilfe
Für den persönlichen Schulbedarf werden für Schüler:innen 130 Euro zum 01.08. und 65,00 Euro zum 01.02. jeden Jahres berücksichtigt. Ein Antrag muss hierfür nicht gestellt werden.
Hinweis: Die Leistungen erfolgen in Kooperation mit dem Bildungsfonds. Eine Antragsstellung ist grundsätzlich nicht mehr notwendig, damit dem Hauptantrag SGB II bzw. dem Weiterbewilligungsantrag gleichzeitig Bildung und Teilhabe beantragt und entschieden wird. Bei Bedarf werden für die Entscheidung notwendige Unterlagen noch angefordert.