Auch als selbständig erwerbstätige Person können Sie und ggf. weitere Personen in Ihrem Haushalt Anspruch auf Bürgergeld haben.

Das hängt davon ab, ob Sie und die weiteren Personen in Ihrem Haushalt die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Das gilt insbesondere, wenn Sie den Lebensunterhalt – auch unter Berücksichtigung des Einkommens, das Sie aus der selbständigen Erwerbstätigkeit erzielen – nicht sicherstellen können und damit hilfebedürftig im Sinne des SGB II sind.
Zu den Anspruchsvoraussetzungen beraten wir Sie nach einer Antragstellung gerne.


Neben der finanziellen Unterstützung des Lebensunterhalts können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen in Form einer kostenfreien Beratung und Kenntnisvermittlung durch erfahrenen Unternehmensberatern erhalten. Hierbei erfolgt eine Entscheidung, ob die selbständige Tätigkeit weitergeführt werden soll oder aber die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung eine Alternative darstellt. Bei der Stellensuche werden Sie dann selbstverständlich unterstützt. Auch die Gewährung von Darlehen und Zuschüssen ist Gegenstand dieser Beratung.
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet auf der Homepage der Agentur für Arbeit und natürlich auch von den Beraterinnen und Beratern des Jobcenters Lübeck.

Wenn Sie sich erst selbständig machen wollen und bereits Kundin bzw. Kunde des Jobcenters sind, sprechen Sie bitte zunächst mit Ihrer persönlichen Ansprechperson, damit die weiteren Schritte im Existenzgründungsprozess erläutert und die notwendigen Maßnahmen eingeleitet werden können.