Neue Grundsicherung ab dem 1. Juli

Zum 1. Juli 2026 wird aus dem Bürgergeld die neue Grundsicherung. Viele Leistungen bleiben unverändert. Es gibt aber einige wichtige Änderungen.

Arbeit hat Vorrang

  • Arbeit und Ausbildung haben Vorrang.
  • Weiterbildung bleibt möglich.
  • Ziel ist immer eine nachhaltige Beschäftigung.

 

Pflichtverletzungen

Wer Termine versäumt, muss mit Folgen rechnen

Termine beim Jobcenter sind wichtig. Wer einen Termin ohne wichtigen Grund versäumt, muss künftig mit stärkeren Folgen rechnen.

  1. versäumter Termin: keine Leistungsminderung
  2. versäumter Termin: 30 % Minderung des Regelbedarfs für einen Monat
  3. versäumter Termin: Wegfall des Regelbedarfs und Feststellung der Nichterreichbarkeit

Vor jeder Entscheidung werden wichtige Gründe geprüft. Für besondere Härtefälle gelten Schutzregelungen.  

Ablehnung einer zumutbaren Arbeit

Wer eine zumutbare Arbeit ohne wichtigen Grund ablehnt oder selbst kündigt, muss künftig mit deutlicheren Leistungsminderungen rechnen.

Das gilt auch dann, wenn zuvor noch keine andere Pflichtverletzung vorlag.

Kurz gesagt:

  • Zumutbare Arbeit soll angenommen werden.

Wer dies ohne wichtigen Grund ablehnt, muss mit finanziellen Folgen rechnen.

 Eltern können früher unterstützt werden

  • Frühere Unterstützung beim Einstieg ins Berufsleben.
  • Voraussetzung ist eine gesicherte Kinderbetreuung.  

 

Vermögen wird anders berücksichtigt

Die bisherige Karenzzeit für Vermögen entfällt weitgehend. Künftig richtet sich das geschützte Vermögen stärker nach dem Alter der leistungsberechtigten Person.

Selbst genutztes Wohneigentum bleibt weiterhin besonders geschützt.  

 

Wohnen und Miete

Höhere Mieten werden künftig früher geprüft

Auch während der Karenzzeit gelten künftig Grenzen für die Höhe der Unterkunftskosten.

Die Wohnkosten dürfen grundsätzlich höchstens das 1,5-fache der örtlichen Angemessenheitsgrenze betragen. Für Familien und besondere Härtefälle gibt es Schutzregelungen.  

Was bedeutet das für Lübeck?

Die konkreten Werte richten sich nach den jeweils geltenden Richtlinien zu den Kosten der Unterkunft.

 

(Bilder mit der freundlichen Genehmigung des Jobcenters Bad Tölz)