Zum 1. Juli 2026 wird aus dem Bürgergeld die neue Grundsicherung. Viele Leistungen bleiben unverändert. Es gibt aber einige wichtige Änderungen.
Arbeit hat Vorrang

Pflichtverletzungen
Wer Termine versäumt, muss mit Folgen rechnen
Termine beim Jobcenter sind wichtig. Wer einen Termin ohne wichtigen Grund versäumt, muss künftig mit stärkeren Folgen rechnen.
Vor jeder Entscheidung werden wichtige Gründe geprüft. Für besondere Härtefälle gelten Schutzregelungen.
Ablehnung einer zumutbaren Arbeit
Wer eine zumutbare Arbeit ohne wichtigen Grund ablehnt oder selbst kündigt, muss künftig mit deutlicheren Leistungsminderungen rechnen.
Das gilt auch dann, wenn zuvor noch keine andere Pflichtverletzung vorlag.
Kurz gesagt:
Wer dies ohne wichtigen Grund ablehnt, muss mit finanziellen Folgen rechnen.

Eltern können früher unterstützt werden

Vermögen wird anders berücksichtigt
Die bisherige Karenzzeit für Vermögen entfällt weitgehend. Künftig richtet sich das geschützte Vermögen stärker nach dem Alter der leistungsberechtigten Person.
Selbst genutztes Wohneigentum bleibt weiterhin besonders geschützt.

Wohnen und Miete
Höhere Mieten werden künftig früher geprüft
Auch während der Karenzzeit gelten künftig Grenzen für die Höhe der Unterkunftskosten.
Die Wohnkosten dürfen grundsätzlich höchstens das 1,5-fache der örtlichen Angemessenheitsgrenze betragen. Für Familien und besondere Härtefälle gibt es Schutzregelungen.
Was bedeutet das für Lübeck?
Die konkreten Werte richten sich nach den jeweils geltenden Richtlinien zu den Kosten der Unterkunft.
